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    Allgemeine Verkaufsbedingungen

    Stand: 21. Juli 2026

    (A) Allgemeiner Teil für alle Kunden
    (B) Besonderer Teil für Verbraucher
    (C) Besonderer Teil für Unternehmer

    A) Allgemeiner Teil für alle Kunden

    § 1 Geltungsbereich

    Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) der i3 Membrane GmbH, Christoph-Seydel-Str. 1, 01454 Radeberg („i3 Membrane“ oder „wir“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“ oder „Sie“) unabhängig davon, ob der Kaufvertrag über unseren Online-Shop, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstige Weise geschlossen wird. Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).

    § 2 Kundenkreis; Struktur der AVB; Begriffsbestimmungen

    (1) Kundenkreis. Die AVB gelten für Verbraucher und Unternehmer.

    (2) Struktur der AVB. Teil A) (Allgemeiner Teil) gilt für alle Kunden. Teil B) (Besondere Reglungen für Verbraucher) gilt ausschließlich für Verbraucher. Teil C) (Besondere Regelungen für Unternehmen) gilt ausschließlich für Unternehmer. Soweit in den nachfolgenden Teilen B) und C) nichts anderes bestimmt ist, gelten die Regelungen des Allgemeinen Teils (Teil A) für beide Kundengruppen. Im Konfliktfall gehen die speziellen Regelungen der Teile B) bzw. C) den allgemeinen Regelungen des Teil A) vor. Soweit eine Regelung in Teil A) gegenüber Verbrauchern unwirksam ist, gelten für Verbraucher unmittelbar die gesetzlichen Vorschriften, ohne dass es einer gesonderten Regelung in Teil B) bedarf.

    (3) Begriffsbestimmungen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

    Unternehmer ist jede natürliche Person oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

    § 3 Vorrang individueller Vereinbarungen

    Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend (§ 126 BGB).

    § 4 Formerfordernisse

    Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- (§ 126 BGB) oder Textform (§ 126b BGB, z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

    § 5 Gesetzliche Vorschriften

    Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

    § 6 Spezifikationen der Ware; Vertragsschluss

    (1) Subjektive Anforderungen an die Ware. Unbeschadet der in diesen AVB enthaltenen Festlegungen werden die subjektiven Anforderungen an die Ware („Spezifikationen“) zwischen i3 Membrane und dem Käufer für jeden Vertrag im Einzelnen festgelegt. Der Käufer wird im Rahmen der Festlegung der Spezifikationen gegenüber i3 Membrane (a) eine vollständige Definition der erwarteten Leistung in Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und hinsichtlich sämtlicher sonstiger relevanter Merkmale der Ware sowie (b) sämtliche weiteren, für die nach dem jeweiligen Vertrag aufseiten des Käufers vorausgesetzte Verwendung wesentlichen Informationen offenlegen. Verbindlich für die Bestimmung des Leistungsgegenstands sind ungeachtet dessen allein diejenigen subjektiven Anforderungen, welche die Parteien in den Spezifikationen vereinbaren. Wenn und soweit es sich bei der Ware um ein Medizinprodukt handelt, sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall die bei Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme der Ware seitens i3 Membrane als Hersteller, Importeur und/oder Händler von Medizinprodukten i.S.d. Verordnung (EU) 2017/745 zu gewährleistenden gesetzlichen Anforderungen Teil der Spezifikationen.

    (2) Bestellungen im Online-Shop. Bei Bestellungen im Online-Shop ergibt sich die geschuldete Beschaffenheit aus der Bestellbestätigung (Teil A) § 8 Abs. 4 dieser AVB), soweit nicht anders vereinbart.

    (3) Webshop-Darstellungen; Kataloge; Datenblätter. Produktbeschreibungen, Abbildungen, technische Daten, Kennzeichnungen und sonstige Darstellungen in unserem Online-Shop, in Katalogen, Preisblättern, Datenblättern oder sonstigen Unterlagen stellen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden, keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung dar, sondern dienen der Information und Verdeutlichung.

    (4) Beschaffenheitsgarantien. Beschaffenheits-, Haltbarkeits- und sonstige Angaben stellen nur dann eine Garantie dar, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet und schriftlich vereinbart werden.

    (5) Änderungen im Rahmen technischer und regulatorischer Entwicklung. I3 Membrane behält sich vor, Produkte im Rahmen des technischen Fortschritts sowie zur Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer oder normativer Anforderungen in zumutbarem Umfang zu ändern. Bei wesentlichen Änderungen der vereinbarten Spezifikationen erfolgt eine Anpassung nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden.

    (6) Proben und Muster. Dem Käufer vor Vertragsschluss seitens i3 Membrane oder durch Dritte (z.B. Vertriebspartner von i3 Membrane) überlassene Proben oder Muster der Ware (einschließlich Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN- oder sonstige Normen) sind nur dann anstelle der Spezifikationen oder zusätzlich zu den Spezifikationen für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware verbindlich, wenn i3 Membrane dies dem Käufer bei oder nach Überlassung der Probe oder des Musters ausdrücklich mindestens in Textform (§ 126b BGB) mitteilt; im Übrigen handelt es sich bei solchen Proben oder Mustern lediglich um unverbindliche Beispiele für mögliche Spezifikationen. Öffentliche Äußerungen, die von i3 Membrane oder deren Vorlieferanten oder in deren Auftrag abgegeben wurden, und die über die in den Spezifikationen festgelegten Beschaffenheitsangaben hinausgehen, werden durch die konkretisierende oder entgegenstehende Festlegung in den Spezifikationen berichtigt.

    § 7 Bestellung der Ware; Vertragsschluss (allgemein)

    (1) Bestellung als Angebot. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot.

    (2) Annahme des Angebots. Die Annahme des Angebots erfolgt durch i3 Membrane entweder schriftlich in Textform i.S.d. § 126b BGB (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer, soweit in den Teilen B) oder C) nichts anderes bestimmt ist.

    § 8 Vertragsschluss im Webshop

    (1) Kein verbindliches Angebot durch Webshop-Darstellung. Die Präsentation der Waren in unserem Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (die Bestellung).

    (2) Bestellprozess; Warenkorb; Korrekturmöglichkeiten. Der Kunde kann Waren unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden der Bestellung jederzeit über die Funktionen der Benutzeroberfläche berichtigen. Besitzt der Kunde ein Kundenkonto, kann er sich einloggen, um die Bestellung abzugeben. Sofern der Kunde die Bestellung ohne Kundenkonto durchführen möchte, hat er seinen Namen und seine Kontaktdaten anzugeben sowie eine Versandart auszuwählen. Pflichtfelder, welche Angaben abfragen, die für die Durchführung der Bestellung erforderlich sind, sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung, können alle Bestellangaben kontrolliert und bei Bedarf korrigiert werden.

    (3) Verbindliches Angebot. Mit Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ (oder einer vergleichbaren, eindeutig beschrifteten Schaltfläche) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren unter Einbeziehung dieser AVB ab.

    (4) Zustandekommen des Vertrags. Wir bestätigen die Bestellung unverzüglich per E-Mail („Bestellbestätigung“). Mit Zugang der Bestellbestätigung kommt der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und uns über die bestellte Ware zustande. Die Bestellbestätigung enthält diese AVB und die Vertragsdaten.

    (5) Speicherung der AGB. Die Bestelldaten sowie diese AVB werden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann diese AVB im Bestellprozess über eine entsprechende Verlinkung aufrufen, speichern und ausdrucken. Der Volltext des Vertrags (Bestelldaten inkl. AVB) wird von uns für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer gespeichert.

    § 9 Vertragssprache

    Die Vertragssprache für sämtliche Verträge ist Deutsch.

    § 10 Besondere Vorschriften für Medizinprodukte

    (1) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. In ihrem jeweiligen Herrschaftskreis werden die Parteien dafür Sorge tragen, dass die Anforderungen des Produkthaftungsrechts, insbesondere der Verordnung (EU) 2017/745 i.V.m. den Bestimmungen des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer anwendbarer Gesetze im Bereich des Medizinprodukterechts eingehalten werden.

    (2) Meldepflichten des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, mutmaßliche Vorkommnisse im Sinne des Art. 2 Nr. 64 der Verordnung (EU) 2017/745, soweit sie mit den von uns veräußerten Waren im Zusammenhang stehen, uns gegenüber auch dann zu melden, wenn die Vorkommnisse nicht zugleich einen Gewährleistungsfall darstellen.

    (3) Informationspflichten. Die Parteien informieren sich gegenseitig über Rückrufaktionen oder Sicherheitsmaßnahmen betreffend die Ware, sobald sie hiervon Kenntnis erlangen. Der Käufer wird Aufforderungen seitens i3 Membrane betreffend die Vernichtung, Rückgabe oder sonstiger Maßnahmen bezüglich der von ihr veräußerten Waren befolgen, soweit diese mit der Verordnung (EU) 2017/745 und sonstigen anwendbaren Gesetzen oder Anweisungen der zuständigen Behörde in Einklang stehen

    § 11 Lieferung; Lieferfrist; Gefahrübergang;

    (1) Lieferung. Die Lieferung der Ware erfolgt entsprechend der individuellen Vereinbarung der Parteien (a) durch Auslieferung an den Käufer durch i3 Membrane oder (b) auf Kosten des Käufers durch Versand an den vom Käufer bezeichneten Bestimmungsort. Die konkreten Versandkosten werden dem Käufer im Bestellprozess vor Abgabe seiner Bestellung gesondert angezeigt. Etwaige Kosten für eine vom Käufer gewünschte Transportversicherung sowie etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

    (2) Lieferfrist. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

    (3) Gefahrübergang. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

    § 12 Zahlungsbedingungen; Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

    (1) Zahlungsfrist. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware, soweit im Bestellprozess, in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung keine abweichende Zahlungsweise oder Zahlungsfrist angegeben ist. Im Online-Shop sind Zahlungen ausschließlich mit Kreditkarte möglich. Die Zahlung ist mit erfolgreicher Durchführung der Transaktion durch den Kreditkartenanbieter unmittelbar bei Bestellabgabe fällig.

    (2) Zahlungsverzug. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug und wir sind berechtigt, Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen. Ist der Kunde Unternehmer, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie eine Verzugskostenpauschale i.H.v. 40,00 EUR geltend zu machen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

    § 13 Mängelrechte

    (1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

    (2) Grundlage der Mängelhaftung. Grundlage unserer Mängelhaftung sind die vereinbarten Spezifikationen, ferner die objektiven Anforderungen an die betreffende Ware.

    (3) Pflichten im Rahmen der Nacherfüllung. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.

    (4) Weitere Mängelansprüche. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

    § 14 Haftung

    Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt. Im Übrigen haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten); diese Haftung ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder übernommener Garantie. Die in Teil A) § 14 dieser AVB geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellte und sonstigen Erfüllungsgehilfen von uns.

    § 15 Urheberrechte

    Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Webshop veröffentlicht oder in Katalogen, Preisblättern, Datenblättern oder sonstigen Unterlagen von uns enthalten sind, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

    § 16 Datenschutz

    Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in unserer Datenschutzinformation enthalten. Die Datenschutzinformation ist Bestandteil dieser AVB.

    § 17 Rechtswahl

    Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen i3 Membrane und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, sowie solcher Vorschriften des deutschen Rechts, welche auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweisen.

    § 18 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AVB hierdurch unberührt und weiter wirksam.

    § 19 Kontaktinformationen

    Bei Fragen insbesondere zu einem mit uns geschlossenen Vertrag oder durch uns verkaufte Waren können Kunden uns über nachfolgende Kontaktdaten kontaktieren. Kosten fallen dabei für den Kunden lediglich in Höhe der für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes an dessen Anbieter zu zahlende Entgelte an.

    i3 Membrane GmbH
    Theodorstraße 41P
    22761 Hamburg
    Deutschland

    Telefon: +49 40 2576748-0
    Fax: +49 40 2576748-48
    E-Mail: info@i3membrane.de

    B) Besondere Regelungen für Verbraucher

    Dieser Teil gilt ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB).

    § 1 Vertragsschluss (Verbraucher)

    Gegenüber Verbrauchern erfolgt die Annahme des Vertragsangebots innerhalb angemessener Frist durch Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware.

    § 2 Preise (Verbraucher)

    Gegenüber Verbrauchern verstehen sich angegebenen Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    § 3 Eigentumsvorbehalt (Verbraucher)

    Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für die jeweils gelieferte Ware behalten wir uns das Eigentum an dieser Ware vor. Weitergehende Sicherungsrechte (z. B. verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt) werden gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.

    § 4 Gewährleistungsrechte (Verbraucher)

    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und die gesetzlichen Verjährungsfristen.

    5 Widerrufsrecht (Verbraucher)
    (1) Widerrufsrecht. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu
    (2) Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (i3 Membrane GmbH, Christoph-Seydel-Str. 1, 01454 Radeberg, E-Mail: info@i3membrane.de, Telefon: 040/25 767 48 0) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://www.i3membrane.com/de/widerrufsformular/ ausüben. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit den von Ihnen bei Widerruf übermittelten Informationen sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs. Zu Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    (3) Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn (14) Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

    Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei (a) Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, (b) Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

    (4) Muster-Widerrufsformular.

    An: i3 Membrane GmbH, Christoph-Seydel-Str. 1, 01454 Radeberg

    E-Mail: info@i3membrane.de

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:

    • Bestellt am (*) / Erhalten am (*)
    • Name des/der Verbraucher(s)
    • Anschrift des/der Verbraucher(s)
    • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
    • Datum

    (*) Unzutreffendes bitte streichen.

    Hier können Sie das Muster-Widerrufsformular als PDF abrufen.

    § 6 Gerichtsstand (Verbraucher)

    Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

    C) Besondere Regelungen für Unternehmer

    Dieser Teil gilt ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB).

    § 1 Geltung für künftige Verträge; Ausschließliche Geltung (Unternehmer)

    (1) Rahmenvereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AVB in der dem Unternehmer zuletzt in Textform (§ 126b BGB) mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

    (2) Ausschließliche Geltung. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers („Käufer-AGB“) werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Käufer-AGB die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

    § 2 Vertragsschluss (Unternehmer)

    i3 Membrane ist berechtigt, das Vertragsangebot des Unternehmers innerhalb von 30 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann durch i3 Membrane entweder schriftlich in Textform i.S.d. § 126b BGB (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

    § 3 Lieferung und Gefahrübergang (Unternehmer)

    (1) Erfüllungsort; Versendung. Bei Versendungskauf erfolgt der Versand ab Lager der i3 Membrane, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

    (2) Teillieferungen. i3 Membrane ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

    (3) Nichtverfügbarkeit der Leistung. Sofern wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine ggf. bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

    (4) Lieferverzug. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften; in jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Die Rechte des Käufers gemäß Teil A) § 14 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

    (5) Gefahrübergang. Unbeschadet Teil A) § 11 Abs. 3 geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

    § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte (Unternehmer)

    Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gemäß Teil A) § 13 Abs. 4 Satz 2 dieser AVB unberührt.

    § 5 Eigentumsvorbehalt (Unternehmer)

    (1) Erweiterter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

    (2) Verbotene Handlungen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

    (3) Herausgabeverlangen; Rücktritt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

    § 6 Untersuchungs- und Rügepflichten; Nacherfüllung (Unternehmer)

    (1) Untersuchungs- und Rügepflichten. Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kennt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich (Textform gem. § 126b BGB) Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich (Textform § 126b BGB) anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

    (2) Nacherfüllung. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

    § 7 Schadensersatz; Aufwendungsersatz (Unternehmer)

    Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Teil A) § 14 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

    § 8 Rücktritt (Unternehmer)

    Ist eine Lieferung mangelhaft und bringt dieser Mangel eine nur unerhebliche Minderung des Wertes bzw. der Tauglichkeit der betroffenen Ware mit sich, ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag wegen dieses Mangels ausgeschlossen. Unbeschadet gesetzlicher Rücktrittsrechte, kann der Käufer wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

    § 9 Verjährung (Unternehmer)

    (1) Abweichende Verjährungsfrist. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
    (2) Reichweite der verkürzten Verjährung. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Teil A) § 14 Satz 1 und 2 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

    § 10 Gerichtsstand (Unternehmer)

    Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Hamburg. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.