A) Allgemeiner Teil für alle Kunden
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) der i3 Membrane GmbH, Christoph-Seydel-Str. 1, 01454 Radeberg („i3 Membrane“ oder „wir“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“ oder „Sie“) unabhängig davon, ob der Kaufvertrag über unseren Online-Shop, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstige Weise geschlossen wird. Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
§ 2 Kundenkreis; Struktur der AVB; Begriffsbestimmungen
(1) Kundenkreis. Die AVB gelten für Verbraucher und Unternehmer.
(2) Struktur der AVB. Teil A) (Allgemeiner Teil) gilt für alle Kunden. Teil B) (Besondere Reglungen für Verbraucher) gilt ausschließlich für Verbraucher. Teil C) (Besondere Regelungen für Unternehmen) gilt ausschließlich für Unternehmer. Soweit in den nachfolgenden Teilen B) und C) nichts anderes bestimmt ist, gelten die Regelungen des Allgemeinen Teils (Teil A) für beide Kundengruppen. Im Konfliktfall gehen die speziellen Regelungen der Teile B) bzw. C) den allgemeinen Regelungen des Teil A) vor. Soweit eine Regelung in Teil A) gegenüber Verbrauchern unwirksam ist, gelten für Verbraucher unmittelbar die gesetzlichen Vorschriften, ohne dass es einer gesonderten Regelung in Teil B) bedarf.
(3) Begriffsbestimmungen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer ist jede natürliche Person oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 3 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend (§ 126 BGB).
§ 4 Formerfordernisse
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- (§ 126 BGB) oder Textform (§ 126b BGB, z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
§ 5 Gesetzliche Vorschriften
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 6 Spezifikationen der Ware; Vertragsschluss
(1) Subjektive Anforderungen an die Ware. Unbeschadet der in diesen AVB enthaltenen Festlegungen werden die subjektiven Anforderungen an die Ware („Spezifikationen“) zwischen i3 Membrane und dem Käufer für jeden Vertrag im Einzelnen festgelegt. Der Käufer wird im Rahmen der Festlegung der Spezifikationen gegenüber i3 Membrane (a) eine vollständige Definition der erwarteten Leistung in Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und hinsichtlich sämtlicher sonstiger relevanter Merkmale der Ware sowie (b) sämtliche weiteren, für die nach dem jeweiligen Vertrag aufseiten des Käufers vorausgesetzte Verwendung wesentlichen Informationen offenlegen. Verbindlich für die Bestimmung des Leistungsgegenstands sind ungeachtet dessen allein diejenigen subjektiven Anforderungen, welche die Parteien in den Spezifikationen vereinbaren. Wenn und soweit es sich bei der Ware um ein Medizinprodukt handelt, sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall die bei Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme der Ware seitens i3 Membrane als Hersteller, Importeur und/oder Händler von Medizinprodukten i.S.d. Verordnung (EU) 2017/745 zu gewährleistenden gesetzlichen Anforderungen Teil der Spezifikationen.
(2) Bestellungen im Online-Shop. Bei Bestellungen im Online-Shop ergibt sich die geschuldete Beschaffenheit aus der Bestellbestätigung (Teil A) § 8 Abs. 4 dieser AVB), soweit nicht anders vereinbart.
(3) Webshop-Darstellungen; Kataloge; Datenblätter. Produktbeschreibungen, Abbildungen, technische Daten, Kennzeichnungen und sonstige Darstellungen in unserem Online-Shop, in Katalogen, Preisblättern, Datenblättern oder sonstigen Unterlagen stellen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden, keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung dar, sondern dienen der Information und Verdeutlichung.
(4) Beschaffenheitsgarantien. Beschaffenheits-, Haltbarkeits- und sonstige Angaben stellen nur dann eine Garantie dar, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet und schriftlich vereinbart werden.
(5) Änderungen im Rahmen technischer und regulatorischer Entwicklung. I3 Membrane behält sich vor, Produkte im Rahmen des technischen Fortschritts sowie zur Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer oder normativer Anforderungen in zumutbarem Umfang zu ändern. Bei wesentlichen Änderungen der vereinbarten Spezifikationen erfolgt eine Anpassung nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden.
(6) Proben und Muster. Dem Käufer vor Vertragsschluss seitens i3 Membrane oder durch Dritte (z.B. Vertriebspartner von i3 Membrane) überlassene Proben oder Muster der Ware (einschließlich Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN- oder sonstige Normen) sind nur dann anstelle der Spezifikationen oder zusätzlich zu den Spezifikationen für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware verbindlich, wenn i3 Membrane dies dem Käufer bei oder nach Überlassung der Probe oder des Musters ausdrücklich mindestens in Textform (§ 126b BGB) mitteilt; im Übrigen handelt es sich bei solchen Proben oder Mustern lediglich um unverbindliche Beispiele für mögliche Spezifikationen. Öffentliche Äußerungen, die von i3 Membrane oder deren Vorlieferanten oder in deren Auftrag abgegeben wurden, und die über die in den Spezifikationen festgelegten Beschaffenheitsangaben hinausgehen, werden durch die konkretisierende oder entgegenstehende Festlegung in den Spezifikationen berichtigt.
§ 7 Bestellung der Ware; Vertragsschluss (allgemein)
(1) Bestellung als Angebot. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot.
(2) Annahme des Angebots. Die Annahme des Angebots erfolgt durch i3 Membrane entweder schriftlich in Textform i.S.d. § 126b BGB (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer, soweit in den Teilen B) oder C) nichts anderes bestimmt ist.
§ 8 Vertragsschluss im Webshop
(1) Kein verbindliches Angebot durch Webshop-Darstellung. Die Präsentation der Waren in unserem Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (die Bestellung).
(2) Bestellprozess; Warenkorb; Korrekturmöglichkeiten. Der Kunde kann Waren unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden der Bestellung jederzeit über die Funktionen der Benutzeroberfläche berichtigen. Besitzt der Kunde ein Kundenkonto, kann er sich einloggen, um die Bestellung abzugeben. Sofern der Kunde die Bestellung ohne Kundenkonto durchführen möchte, hat er seinen Namen und seine Kontaktdaten anzugeben sowie eine Versandart auszuwählen. Pflichtfelder, welche Angaben abfragen, die für die Durchführung der Bestellung erforderlich sind, sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung, können alle Bestellangaben kontrolliert und bei Bedarf korrigiert werden.
(3) Verbindliches Angebot. Mit Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ (oder einer vergleichbaren, eindeutig beschrifteten Schaltfläche) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren unter Einbeziehung dieser AVB ab.
(4) Zustandekommen des Vertrags. Wir bestätigen die Bestellung unverzüglich per E-Mail („Bestellbestätigung“). Mit Zugang der Bestellbestätigung kommt der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und uns über die bestellte Ware zustande. Die Bestellbestätigung enthält diese AVB und die Vertragsdaten.
(5) Speicherung der AGB. Die Bestelldaten sowie diese AVB werden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann diese AVB im Bestellprozess über eine entsprechende Verlinkung aufrufen, speichern und ausdrucken. Der Volltext des Vertrags (Bestelldaten inkl. AVB) wird von uns für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer gespeichert.
§ 9 Vertragssprache
Die Vertragssprache für sämtliche Verträge ist Deutsch.
§ 10 Besondere Vorschriften für Medizinprodukte
(1) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. In ihrem jeweiligen Herrschaftskreis werden die Parteien dafür Sorge tragen, dass die Anforderungen des Produkthaftungsrechts, insbesondere der Verordnung (EU) 2017/745 i.V.m. den Bestimmungen des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer anwendbarer Gesetze im Bereich des Medizinprodukterechts eingehalten werden.
(2) Meldepflichten des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, mutmaßliche Vorkommnisse im Sinne des Art. 2 Nr. 64 der Verordnung (EU) 2017/745, soweit sie mit den von uns veräußerten Waren im Zusammenhang stehen, uns gegenüber auch dann zu melden, wenn die Vorkommnisse nicht zugleich einen Gewährleistungsfall darstellen.
(3) Informationspflichten. Die Parteien informieren sich gegenseitig über Rückrufaktionen oder Sicherheitsmaßnahmen betreffend die Ware, sobald sie hiervon Kenntnis erlangen. Der Käufer wird Aufforderungen seitens i3 Membrane betreffend die Vernichtung, Rückgabe oder sonstiger Maßnahmen bezüglich der von ihr veräußerten Waren befolgen, soweit diese mit der Verordnung (EU) 2017/745 und sonstigen anwendbaren Gesetzen oder Anweisungen der zuständigen Behörde in Einklang stehen
§ 11 Lieferung; Lieferfrist; Gefahrübergang;
(1) Lieferung. Die Lieferung der Ware erfolgt entsprechend der individuellen Vereinbarung der Parteien (a) durch Auslieferung an den Käufer durch i3 Membrane oder (b) auf Kosten des Käufers durch Versand an den vom Käufer bezeichneten Bestimmungsort. Die konkreten Versandkosten werden dem Käufer im Bestellprozess vor Abgabe seiner Bestellung gesondert angezeigt. Etwaige Kosten für eine vom Käufer gewünschte Transportversicherung sowie etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
(2) Lieferfrist. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
(3) Gefahrübergang. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
§ 12 Zahlungsbedingungen; Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Zahlungsfrist. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware, soweit im Bestellprozess, in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung keine abweichende Zahlungsweise oder Zahlungsfrist angegeben ist. Im Online-Shop sind Zahlungen ausschließlich mit Kreditkarte möglich. Die Zahlung ist mit erfolgreicher Durchführung der Transaktion durch den Kreditkartenanbieter unmittelbar bei Bestellabgabe fällig.
(2) Zahlungsverzug. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug und wir sind berechtigt, Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen. Ist der Kunde Unternehmer, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie eine Verzugskostenpauschale i.H.v. 40,00 EUR geltend zu machen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
§ 13 Mängelrechte
(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Grundlage der Mängelhaftung. Grundlage unserer Mängelhaftung sind die vereinbarten Spezifikationen, ferner die objektiven Anforderungen an die betreffende Ware.
(3) Pflichten im Rahmen der Nacherfüllung. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.
(4) Weitere Mängelansprüche. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
§ 14 Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt. Im Übrigen haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten); diese Haftung ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder übernommener Garantie. Die in Teil A) § 14 dieser AVB geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellte und sonstigen Erfüllungsgehilfen von uns.
§ 15 Urheberrechte
Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Webshop veröffentlicht oder in Katalogen, Preisblättern, Datenblättern oder sonstigen Unterlagen von uns enthalten sind, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
§ 16 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in unserer Datenschutzinformation enthalten. Die Datenschutzinformation ist Bestandteil dieser AVB.
§ 17 Rechtswahl
Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen i3 Membrane und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, sowie solcher Vorschriften des deutschen Rechts, welche auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweisen.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AVB hierdurch unberührt und weiter wirksam.
§ 19 Kontaktinformationen
Bei Fragen insbesondere zu einem mit uns geschlossenen Vertrag oder durch uns verkaufte Waren können Kunden uns über nachfolgende Kontaktdaten kontaktieren. Kosten fallen dabei für den Kunden lediglich in Höhe der für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes an dessen Anbieter zu zahlende Entgelte an.
i3 Membrane GmbH
Theodorstraße 41P
22761 Hamburg
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Telefon: +49 40 2576748-0
Fax: +49 40 2576748-48
E-Mail: info@i3membrane.de