In Zahnarztpraxen und zahnmedizinischen Abteilungen spielt die Qualität des Wassers in den Dentaleinheiten eine entscheidende Rolle im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit von Patientinnen und Patienten sowie medizinischem Personal.
Da das Wasser zum Beispiel durch Spülen und Kühlen mit der Schleimhaut von PatientInnen in Kontakt kommt, müssen Zahnarztpraxen und zahnmedizinische Abteilungen von Kliniken gemäß §23 des Infektionsschutzgesetzes sicherstellen, dass das verwendete Wasser keimfrei und mikrobiologisch unbedenklich ist.
Hinzu kommt, dass auch das medizinische Personal vor Infektionen durch kontaminierte Aerosole geschützt werden muss.
Maßnahmen zur Verhinderung mikrobieller Kontaminationen
Zur Verhinderung von mikrobieller Kontamination in wasserführenden Systemen von Dentaleinheiten hat die KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut) in ihrer Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene” aus dem Jahr 2006 unter anderem die folgenden Punkte festgehalten:
- in Dentaleinheiten darf nur Wasser eingespeist werden, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht
- es dürfen nur Desinfektionssysteme eingesetzt werden, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist
- bei einer Nachrüstung ist eine eventuell vorhandene Biofilmbesiedlung zu entfernen, um den Ausgangszustand wiederherzustellen
- eine gut gewartete zahnärztliche Behandlungseinheit darf eine Gesamtkeimbelastung von 100 KBE/ml nicht überschreiten, für Legionellen sollte der international etablierte Richtwert von unter 1 KBE/ml nicht über schritten werden
- eine mikrobiologische Überprüfung des Wassers durch ein akkreditiertes Labor ist alle 12 Monate sinnvoll
- jeglichem Verdacht auf eine wasserbedingte Infektion muss nachgegangen werden
- Wasser aus zahnärztlichen Anlagen, das zur Behandlung hochgradig immunsupprimierter Patienten genutzt wird, muss nach übereinstimmender Expertenmeinung frei von Pseudomonaden, Cryptosporidien und Legionellen sein
Diese Empfehlung wird zwar seit Anfang 2021 nicht mehr unter den aktuellen Empfehlungen der KRINKO geführt, dient jedoch (laut RKI) weiterhin als Referenz, bis ein aktualisierter wissenschaftlicher Kenntnisstand zur mikrobiologischen Qualität von Wasser aus Dentaleinheiten vorliegt.
Kriterien für die Bewertung der mikrobiologischen Qualität von Wasser aus Dentaleinheiten sollen in der zukünftigen KRINKO-Empfehlung „Hygienische Untersuchungen in medizinischen Einrichtungen” thematisiert werden, welche derzeit erarbeitet wird.